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   BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14   

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BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14 (https://dejure.org/2015,1869)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14 (https://dejure.org/2015,1869)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 1 WDS-VR 3.14 (https://dejure.org/2015,1869)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 6 S 1 WBO, § 17 Abs 6 S 2 WBO, § 10 Abs 3 SG, § 6 SG, Art 6 Abs 1 GG
    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Versetzung eines Beamten im Rahmen eines Dienstpostenwechsels

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 6 S. 1; WDO § 21 Abs. 2 S. 1
    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Versetzung eines Beamten im Rahmen eines Dienstpostenwechsels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Versetzung eines Berufssoldaten - und die Ortsgebundenheit der Lebensgefährtin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Versetzung eines Berufssoldaten - und die erforderliche Zusatzausbildung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Deshalb verlangen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Personalführung, Soldaten und Soldatinnen nicht über eine längere Zeit in einer z.b.V.-Verwendung zu belassen, sondern sie sobald wie möglich auf einen dienstgradgerechten STAN-Dienstposten zu versetzen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 30 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 20).

    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit darauf beschränkt festzustellen, ob bei der Eignungsfeststellung ein unrichtiger oder unvollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, der Begriff der Eignung verkannt worden ist, sachfremde Erwägungen angestellt wurden, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder Verfahrensvorschriften missachtet wurden (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 22).

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - 1 WB 42.94 - S. 6 f., vom 16. Mai 2002 - 1 WB 11.02 - S. 7 f. und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (wie z.B. Erlassen oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl. S. 76) in der zuletzt am 9. Juni 2009 (VMBl. S. 86) geänderten Fassung (Versetzungsrichtlinien) ergeben.

    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit darauf beschränkt festzustellen, ob bei der Eignungsfeststellung ein unrichtiger oder unvollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, der Begriff der Eignung verkannt worden ist, sachfremde Erwägungen angestellt wurden, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder Verfahrensvorschriften missachtet wurden (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Deshalb verlangen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Personalführung, Soldaten und Soldatinnen nicht über eine längere Zeit in einer z.b.V.-Verwendung zu belassen, sondern sie sobald wie möglich auf einen dienstgradgerechten STAN-Dienstposten zu versetzen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 30 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 20).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 27 m.w.N.; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 40.14

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten auf ein dienstpostenähnliches

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Gegen diesen ihm am 11. Juni 2014 eröffneten Bescheid hat der Antragsteller am 7. Juli 2014 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt (Verfahren BVerwG 1 WB 40.14) und zugleich um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 533/13, 765/14, 766/14 und DL 367/14 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Gerichtsakte zum Verfahren BVerwG 1 WB 40.14 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Die tatsächliche und auf Dauer angelegte Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - BVerfGE 133, 59 Rn. 61, 62, BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 - NJW 2014, 2853 Rn. 22).
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Die tatsächliche und auf Dauer angelegte Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - BVerfGE 133, 59 Rn. 61, 62, BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 - NJW 2014, 2853 Rn. 22).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt bzw. der zuständige Sanitätsoffizier aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 S. 8, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 - S. 7 f. und vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 - S. 11 f.).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99

    Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt bzw. der zuständige Sanitätsoffizier aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 S. 8, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 - S. 7 f. und vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 - S. 11 f.).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt bzw. der zuständige Sanitätsoffizier aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 S. 8, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 - S. 7 f. und vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 - S. 11 f.).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 10. Oktober 2002 - 1 WB 40.02 - S. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen

  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

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